Germany´s next Topmodel – Verträge laut Model-Verband sittenwidrig

Germany´s next Topmodel – Verträge laut Model-Verband sittenwidrig

Dass die Knebelverträge mit Castingshow-Kandidaten alles andere als fair sind, wurde schon oft kritisiert. Der Verband lizenzierter Modelagenturen stuft nun auch die Verträge mit [intlink id=“5477″ type=“post“]Heidi Klum[/intlink]´s Models als sittenwidrig ein.

BERLIN - DECEMBER 19:  Model Fiona Erdmann attends the Roncalli Christmas Circus at Tempodrom on December 19, 2009 in Berlin, Germany.  (Photo by Sean Gallup/Getty Images)

Laut dem Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Verbands lizenzierter Modelagenturen (VELMA), Dirk-Rainer Finkenrath, sind die Verträge mit den GNTM-Kandidatinnen „nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind“. Dies äußerte er kürzlich gegenüber „Zeit Online“.

Finkenrath hatte Einsicht in zwei Verträge von „[intlink id=“42″ type=“category“]Germany´s next Topmodel[/intlink]“ Kandidatinnen der zweiten Staffel. Diese verstoßen eindeutig „gegen geschriebenes und eindeutiges Vermittlungsrecht“. So seien Agenturprovisionen von 30 Prozent netto alles andere als branchenüblich. Lediglich 14-18 Prozent seien laut Vermittlervergütungsordnung zulässig.

„Bei dieser eindeutigen Rechtslage würde jedes deutsche Gericht beide Verträge für unwirksam erklären“, so Finkenrath, der auch weitere Vertragsklauseln beanstandet, so z.b. unzulässige Exklusivbindungen.

Auch der Anwalt von Ex-Kandidatin Fiona Erdmann (Foto), Benjamin Ahlborn, äußert sich kritisch. „Hier wurden einseitige Optionen von ProSieben gesetzt, sodass ein alleiniges Vorankommen der Kandidatinnen verhindert wurde. So was geht natürlich nicht.“, so Ahlborn, welcher der Ex-Kandidatin aus dem Knebelvertrag half.

Der interessante und ausführliche Hintergrundbericht kann hier nachgelesen werden.