Die Rechteinhaber von Lena Meyer-Landrut´s Album „My Cassette Player“ haben nun eine Anwaltskanzlei beauftragt, die zahlreichen Rechtsverletzungen in Tauschbörsen gegenüber ihrer Mandantin zu verfolgen.
Seit Wochen steht das Debüt-Album der [intlink id=“291″ type=“category“]Grand Prix[/intlink] Gewinnerin [intlink id=“6274″ type=“post“]Lena Meyer-Landrut[/intlink] (19) in den obersten Verkaufsrängen der Charts. Doch nicht jeder möchte dafür Geld ausgeben und besorgt sich das Album lieber illegal in Tauschbörsen. Wie zuvor bereits auch bei anderen Künstlern, hat nun die Universal Music GmbH die Rechtsanwaltskanzlei Rasch beauftragt, gegen die zahlreichen Verstöße vorzugehen.
So wurden laut Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs bereits mehrere hundert Abmahnungen verschickt. Wie er auf „anwalt.de“ berichtet, liege ihm eine solche Abmahnung vor, die eine strafbewährte Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200 Euro umfasst.
Der Jurist rät Empfängern einer solchen Unterlassungserklärung, zunächst einen ruhigen Kopf zu bewahren und sich ausreichend zu informieren. Ggf. sollte ein entsprechender Fachanwalt zu Rate gezogen werden. Die Abmahnung sollte man jedoch keinesfalls ignorieren.
Wer also von vorne herein jeglichem Abmahn-Ärger aus dem Wege gehen möchte, sollte auf Downloads aus fragwürdigen Quellen lieber gänzlich verzichten, und stattdessen nur auf seriöse Quellen zurückgreifen. Lena´s Album „My Cassette Player“ kann beispielweise hier völlig legal erworben werden.
Ich verstehe die Leute nicht, Tauschbörsen ist wie Harakiri. Es gibt so viele für Lau Quellen. Aber wer nicht hören will muss zahlen.