Menowin Fröhlich – Beschwerde beim Presserat abgeschmettert

Menowin Fröhlich – Beschwerde beim Presserat abgeschmettert

Beschwerde wurde vom deutschen Presserat abgelehnt.

COLOGNE, GERMANY - APRIL 17: Menowin Froehlich poses during the contest 'DSDS - Deutschland Sucht Den Superstar' final show on April 17, 2010 in Cologne, Germany. (Photo by Friedemann Vogel/Getty Images)

Menowin Fröhlich, der Vize von Deutschland sucht den Superstar (RTL), war und ist immer wieder in den Schlagzeilen. Oft sind dies auch negative Neuigkeiten.

Besonders während der DSDS-Staffel, bei denen Menowin Fröhlich sämtliche Mottoshows gewann, kamen immer wieder negative Berichte in Umlauf. Das Finale verlor der damals noch 22-jährige Ingolstädter.

Fans sind sich sicher, dass Menowin Fröhlich das Finale nur verloren hat, weil negative Berichte kurz vor dem Finale für Verunsicherung gesorgt haben. Es wurden diesbezüglich etliche Beschwerden beim Presserat eingebracht.

So schreibt heute jemand auf Facebook, dass nun ein Antwortschreiben vom Presserat erfolgt ist:

„Sie beschweren sich über die Beiträge unter den Überschiften „Die Polizei-Akte Menowin“, „DSDS-Menowin zahlt seinen Kindern keinen Unterhalt“, „So ein Typ darf nicht Superstar werden!“, „DSDS: Polizei holt Menowin von der Aftershow-Bühne!“ in BILD.de vom 07./15./17./19.04.2010. Gleichzeitig bitten Sie um Prüfung, ob diese Beiträge gegen die Publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates verstoßen.“

Die Beschwerde wurde bei einem Vorverfahren gemäß § 5 der Beschwerdeordnung geprüft.

Das Ergebnis: Der Deutsche Presserat kam zu der Auffassung, dass ein Verstoß gegen den Pressekodex nicht vorliegt.

Begründung:

„Im Rahmen der Prüfung gelanten wir zu dem Schluss, dass ein Verstoß gegen presseethische Grundsätze nicht vorliegt. Wie die Redatkion von BILD.de mitteilte, vertritt sie die Auffassung, dass der Lebenslauf und das Verhalten von Menwin Fröhlich ihn in ihren Augen als „Superstar“ untragbar machen. Dies insbesondere, da er als Gewinner der Show eine Vorbildfunktion für Jungendliche haben würde. Aus diesem Grund hat BILD.de seinen Lebenslauf und sein aktuelles Verhalten ausführlich dargestellt und kritisch beleuchtet.“

Weiter heisst es:

„Ihm Rahmen der Prüfung der Berichterstattung konnten wir jedoch nicht erkennen, dass eine Verletzung der Menschenwürde oder des Persönlichkeitsrechts von Menowin Fröhlich vorliegt.“

„Ingesamt konnten wir eine Verletzung publizistischer Grundsätze daher nicht feststellen. Ihre Beschwerde war somit unbegründet.“

Was denkt ihr darüber?

Wurde die Beschwerde zu Recht abgelehnt?

Oder eurer Meinung doch zu Unrecht?

Lasst uns wissen, was ihr darüber denkt …

Quelle: Facebook