Michael Hirte zur Zahlung von 88.000 Euro an seinen Ex-Manager verdonnert

Michael Hirte zur Zahlung von 88.000 Euro an seinen Ex-Manager verdonnert

Nachdem „Das SupertalentGewinner von 2008, Michael Hirte, von seinem Ex-Manager auf Zahlung von ausstehenden Provision verklagt worden war, hat nun ein Gericht entschieden, dass der „Der Mann mit der Mundharmonika“ noch 88.000 Euro an ihn zahlen muss.

COLOGNE, GERMANY - NOVEMBER 15:  Michael Hirte  performs during the semifinal of the TV show 'The Supertalent' on November 15, 2008 in Cologne, Germany.  (Photo by Friedemann Vogel/Getty Images)

Der heute 45-jährige Michael Hirte, vielen besser bekannt als „Der Mann mit der Mundharmonika“, war der Gewinner von „[intlink id=“3″ type=“category“]Das Supertalent[/intlink]“ im Jahr 2008. Während der Proben lernte Michael Hirte seinen späteren Manager kennen, der ihn nach seinem Sieg unter Vertrag nahm. Vereinbart wurde eine Beteiligung an allen Einkünften von 25 Prozent.

Laut Gericht verdiente der begnadete Mundharmonikaspieler, welcher vor seiner Karriere als Straßenmusiker seinen Lebensunterhalt bestritt, allein fast 600.000 Euro im ersten Jahr. Lediglich rund die Hälfte der ca. 145.000 Euro, welche dem Manager laut Vertrag zustanden, wurden diesem jedoch gezahlt.

Hirte, der zu Beginn seiner Karriere völlig unerfahren in der Branche war, fühlte sich von seinem damaligen Manager ausgenutzt und mit diesem Knebelvertrag über den Tisch gezogen. Branchenüblich wären wohl 10 bis 20 Prozent Beteiligung an den Einnahmen. Das Gericht sah dies jedoch anders. Im Urteil heisst es, dass man bei 25 Prozent mitnichten von einem krassen Missverhältnis ausgehen kann.

Somit sei der Vertrag weder unwirksam, noch sittenwidrig. Gegen das Urteil kann [intlink id=“5330″ type=“post“]Michael Hirte[/intlink] Berufung einlegen. Ihm sei zu wünschen, dass er sich von seinen bisherigen Einkünften etwas beiseite gelegt hat, sodass er nach diesem Urteil nicht wieder in irgend einer Fußgängerzone für ein paar Almosen auf seiner Mundharmonika spielen muss.